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   BSG, 12.09.1978 - 5 RJ 6/77   

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BSG, 12.09.1978 - 5 RJ 6/77 (https://dejure.org/1978,1985)
BSG, Entscheidung vom 12.09.1978 - 5 RJ 6/77 (https://dejure.org/1978,1985)
BSG, Entscheidung vom 12. September 1978 - 5 RJ 6/77 (https://dejure.org/1978,1985)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Übergangsgeld gegen die Rentenversicherung bzw. auf Krankengeld gegen die Krankenversicherung; Belastungserprobung und Arbeitstherapie als Maßnahmen der Krankenhilfe; Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers ; Grundsatz der Einheitlichkeit der Trägerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BSGE 47, 47
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.04.1978 - 5 RJ 18/77

    Auslegung des Begriffs "Erhöhung der Rente" i.S. des § 1290 Abs. 3 S. 1

    Auszug aus BSG, 12.09.1978 - 5 RJ 6/77
    Das wäre nur möglich über einen Anspruch des Klägers auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes, der bestehen würde, wenn die Beklagte sich pflichtgemäß verhalten hätte (vgl. Urteil des erk. Senats vom 25.4.1978 - 5 RJ 18/77 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 26.07.1978 - 3 RK 26/76

    Eingliederungsversuch in das Arbeitsleben nach Herzerkrankung

    Auszug aus BSG, 12.09.1978 - 5 RJ 6/77
    Vielmehr schließen sich Arbeitsfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit gegenseitig aus (ebenso BSG-Urteil vom 26.7.1978 - 3 RK 26/76 -).
  • BSG, 19.06.1963 - 3 RK 37/59

    Schwerbeschädigung und Anspruch auf Krankengeld

    Auszug aus BSG, 12.09.1978 - 5 RJ 6/77
    Diese besteht bei einem Versicherten, der seiner bisherigen oder einer ähnlich gearteten Erwerbstätigkeit nach seinem Gesundheitszustand nicht mehr oder nur auf die Gefahr hin nachgehen kann, seinen Zustand zu verschlimmern (vgl. BSG 19, 179, 181; 26, 288, 290).
  • BSG, 24.05.1978 - 4 RJ 69/77

    Begriff der AU und der Arbeitserprobung - Anwendung des

    Auszug aus BSG, 12.09.1978 - 5 RJ 6/77
    Wie der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) entschieden hat (Urteil vom 24.5.1978 - 4 RJ 69/77 -), wird während der Arbeitserprobung eine Erwerbstätigkeit gerade nicht im Sinne einer tatsächlichen, auf Dauer gerichteten Arbeitsleistung ausgeübt, sondern eine solche allenfalls versucht und auf ihre Eignung für den Rehabilitanden geprüft.
  • BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 5/03 R

    Krankenversicherung der Arbeitslosen - Arbeitsunfähigkeit - Einschränkung des

    Zum anderen lässt der allein arbeitsförderungsrechtliche Zweck des § 119 Abs. 3 Nr. 1 SGB III keinen Umkehrschluss auf den krankenversicherungsrechtlichen Begriff der "Arbeitsunfähigkeit" zu, denn Letzterer kennt (außerhalb des § 74 SGB V) gerade keine Teil-Arbeitsunfähigkeit oder eine prozentual bemessene Arbeitsunfähigkeit (vgl BSGE 47, 47, 50 = SozR 2200 § 1237 Nr. 9 S 9; SozR 2200 § 1255 Nr. 21 S 50; Höfler in Kasseler Komm, § 44 SGB V RdNr 19).
  • LSG Hessen, 24.08.2018 - L 5 R 256/17

    Bei einem Anspruch auf Übergangsgeld beim (alleinigen) Vorbezug von

    Auf die Gewährung von Übergangsgeld besteht beim Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch, der sich grundsätzlich gegen den Rentenversicherungsträger, der die Rehabilitationsleistung durchführt, richtet (vgl. BSG, Urteil vom 12 September 1978, 5 RJ 6/77, BSGE 47, 47 = SozR 2200 § 1237 Nr. 9; Kater in KassKomm, Stand: Mai 2018, SGB VI, § 20 Rn. 6).
  • BSG, 25.08.2022 - B 9 V 4/21 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Versorgungskrankengeld - Arbeitsunfähigkeit -

    Eine Einschränkung wird allerdings insoweit angenommen, als während einer Arbeits- und Belastungserprobung grundsätzlich keine Lösung vom bisherigen Beruf erfolgt, weil keine Erwerbstätigkeit im Sinne einer tatsächlichen, auf Dauer ausgerichteten Arbeitsleistung ausgeübt, sondern eine solche allenfalls versucht und auf ihre Eignung für den Rehabilitanden geprüft wird (BSG Urteil vom 12.9.1978 - 5 RJ 6/77 - BSGE 47, 47 = SozR 2200 § 1237 Nr. 9 - juris RdNr 37; BSG Urteil vom 24.5.1978 - 4 RJ 69/77 - BSGE 46, 190 = SozR 2200 § 182 Nr. 34 - juris RdNr 15; Rohr/Sträßer/Dahm, BVG, Soziales Entschädigungsrecht und Sozialgesetzbücher, § 16 BVG Anm 3, Stand der Einzelkommentierung: Januar 2011) .
  • BSG, 27.04.1982 - 1 RA 71/80

    Übergangsgeld

    47, 176, 178 = SozR 2200 @ 1241e Nr. 7 S 14) nur zusammen mit der eigentlichen Rehabilitationsleistung zu gewähren ist (BSGE 46, 167, 169 = SozR 1500 5 146 Nr. 8 S 18 f; BSGE 47, 47, 48 = SozR 2200 5 1237 Nr. 9 S 6; BSGE 49, 271, 274 = SozR 2200 @ 1241g Nr. 1 S 4; BSG SozR 2200 @ 1241a Nr. 6 S 8 f).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2010 - L 10 KR 58/05

    Heilung eines Verfahrensmangels - Fortsetzung eines unterbrochenen Verfahrens mit

    Es gibt keine Teil-Arbeitsunfähigkeit oder eine prozentual zu bemessende Arbeitsunfähigkeit (BSG, 12.9.1978 - 5 RJ 6/77 - BSGE 47, 47 =- SozR 2200 § 1237 Nr. 9; BSG 8.8.1990 - 1 RR 4/88 - BSGE 67, 163; Höfler in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, § 44 SGB V Rdz. 19).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2019 - L 5 KR 27/18
    Zur Begründung führt sie aus, das Gericht habe rechtsirrig und in Widerspruch zur Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 12.09.1978, 5 RJ 6/77, BSGE 47, S. 47/51 und 03.10.1984, 5b RJ 96/83) festgestellt, dass die Klägerin der Arbeitsvermittlung wenigstens 6 Monate zur Verfügung gestanden habe.
  • BSG, 03.10.1984 - 9a RVi 1/83

    Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung für Übergangsgeld - Lohnersatzfunktion des

    Vielmehr ist dies nur derjenige, der infolge Krankheit seine zuletzt ausgeübte Erwerbstätigkeit nicht mehr verrichten kann (vgl BSG vom 12.9.1978 5 RJ 6/77 = BSGE 47, 47, 51 = SozR 2200 § 1237 Nr. 9).
  • BSG, 23.06.1982 - 9b/8 RU 26/81

    Rechtsanspruch Unfallverletzter auf Berufshilfe; Förderung von Unfallgeschädigten

    In erster Linie wäre hier zu prüfen gewesen, ob die zuletzt tatsächlich ausgeübte Tätigkeit - als Bürobote der früheren entsprach (zur Rentenversicherung: BSGE 47, 47 SozR 2200 § 1239 Nr. 9; BSGE 49, 263 = SozR 2200 § 1237a Nr. 10; SozR 2200 § 182 Nr. 34), sodann auch, ob dem Kläger für dauernd eine Erwerbsmöglichkeit erfolgreich geboten worden war (BSGE 50, 51, 53 = SozR 2200 § 1237a Nr. 12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2010 - L 10 R 609/07
    Der Kostenerstattungsanspruch des § 15 SGB IX soll womöglich den Versicherten so stellen, als sei die begehrte Maßnahme bewilligt worden (vgl. dazu grundlegend schon zu dem vor Inkrafttreten des SGB IX durch die Rechtsprechung entwickelten Recht, das das SGB IX wohl im wesentlichen unverändert kodifizieren sollte: BSG, Urteil vom 12. September 1978, Az.: 5 RJ 6/77, SozR 2200 § 1237 Nr. 9; Urteil vom 12. August 1982, Az.: 11 RA 62/81, SozR 2200 § 1237 Nr. 18)), so dass ihm im Obsiegensfall u.a. auch die akzessorischen Leistungen der §§ 44 ff. SGB IX zustehen würden.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.1991 - 7 Sa 421/91

    Arbeitsunfähigkeit; Gesundheitsbeeinträchtigung; Arbeitsleistung; Direktionsrecht

    Die Möglichkeit der Ausübung des Direktionsrechts genügt dazu nicht (Zur Zumutbarkeit vgl Dörner, "Praktisches Arbeitsrecht", Seite 108 unter Hinweis auf: BAG Urteil vom 25.10.1973, 5 AZR 156/73 = Der Betrieb 1974, 343; Olderog, BB 1989, 1684; anderer Ansicht BSG Urteil vom 12.9.1978m 5 RJ 6/77 = BSGE 47, 48; LArbG Hamm Urteil vom 20.7.1988, 1 Sa 729/88 = DB 1989, 1293.
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